Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie richten sich nicht an Verbraucher.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von Verveno, Inhaber Daniel Bgeu, Im Reible 9, 75249 Kieselbronn (nachfolgend „Verveno"), gegenüber ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde").
Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung als Rahmen für die gesamte Geschäftsbeziehung, ohne dass es bei Folgeaufträgen einer erneuten Einbeziehung bedarf. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Verveno stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsgegenstand und Leistungen
Verveno erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Automatisierung, künstliche Intelligenz und digitale Prozesse, insbesondere die Konzeption, Einrichtung und laufende Betreuung von Systemen für Kundenkommunikation und Vertrieb.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, das dem Vertrag zugrunde liegt. Verveno schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen (Dienstvertrag), nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Verveno ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (z. B. Software- und Infrastrukturanbieter) einzusetzen.
§3 Angebot und Vertragsschluss
Angebote von Verveno sind bis zu dem im Angebot genannten Datum gültig. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsfrist annimmt — durch Unterzeichnung, ausdrückliche Bestätigung in Textform oder über den von Verveno bereitgestellten Annahme- und Signaturweg.
Mit der Annahme des Angebots kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Ab diesem Zeitpunkt gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Kunde ist zur Zahlung der im Angebot vereinbarten Vergütung nach Maßgabe von §5 verpflichtet.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Verveno alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Konten und Inhalte rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung und benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung der bereitgestellten Daten und Zugänge berechtigt ist.
Verzögerungen, die auf einer nicht rechtzeitigen oder unzureichenden Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von Verveno; hierdurch entstehende Mehraufwände kann Verveno gesondert in Rechnung stellen.
§5 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Verveno ist Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht erhoben und nicht gesondert ausgewiesen. Die genannten Preise sind Endpreise.
Mit dem Vertragsschluss nach §3 entsteht die Zahlungspflicht des Kunden in Höhe der im Angebot vereinbarten Vergütung. Soweit im Angebot eine Anzahlung vereinbart ist, wird diese mit Auftragserteilung fällig. Der Einrichtungsbetrag ist nach Vereinbarung, die laufende Betreuung monatlich im Voraus zu zahlen. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§6 Kosten von Drittanbieter-Diensten
Für den Betrieb der Systeme genutzte Dienste Dritter (z. B. Software-Abonnements, KI-, Nachrichten- oder Infrastrukturdienste) werden, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, über einen auf den Kunden laufenden Account abgerechnet und vom Kunden getragen. Verveno schlägt auf diese laufenden Kosten keinen Aufpreis auf.
§7 Laufzeit und Kündigung
Leistungen der laufenden Betreuung werden auf unbestimmte Zeit erbracht und können von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern im Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Einmalige Einrichtungsleistungen enden mit ihrer Abnahme.
§8 Gewährleistung und Haftung
Verveno erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anerkannten Stand der Technik.
Keine Erfolgsgarantie. Verveno übernimmt keine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere nicht für eine bestimmte Anzahl an Anfragen, Terminen, Leads oder Abschlüssen, für Umsatz- oder Gewinnsteigerungen oder für bestimmte Ergebnisse automatisierter oder KI-gestützter Verarbeitung. Ergebnisse KI-gestützter Systeme können fehlerhaft oder unvollständig sein; der Kunde ist für die Kontrolle und den Einsatz der Ergebnisse in seinem Verantwortungsbereich selbst verantwortlich.
Haftungsbeschränkung. Verveno haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung von Verveno ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze und Datenverluste, soweit nicht vorstehend etwas anderes bestimmt ist. Verveno haftet nicht für Ausfälle, Änderungen oder Einschränkungen von Diensten Dritter, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Der Kunde ist für eine angemessene Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.
Soweit die Haftung von Verveno ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
§9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Verveno verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Erbringung ihrer Leistungen unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit Verveno personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien hierüber einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen AGB in Bezug auf die Auftragsverarbeitung vor. Einzelheiten zur Verarbeitung von Daten auf dieser Website enthält die Datenschutzerklärung.
§10 Nutzungsrechte und Vertraulichkeit
An den im Rahmen des Auftrags für den Kunden erstellten Ergebnissen räumt Verveno dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderliche, nicht ausschließliche Nutzungsrecht ein. An von Verveno eingesetzten allgemeinen Vorlagen, Verfahren, Bausteinen und ihrem Know-how verbleiben die Rechte bei Verveno. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für die Zwecke des Vertrags.
§11 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Geschäftssitz von Verveno.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.